Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?

Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:

Kraftfahrzeug: anmelden

Kraftfahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung ist die behördliche Registrierung (Anmeldung) eines Kraftfahrzeuges.

Bei der Neu-Anmeldung eines Fahrzeuges muss ein Kennzeichen beantragt werden. Für Privatpersonen gilt: Die Zulassung ist ausschließlich auf den Hauptwohnsitz möglich. Für juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden richtet sich die Zuständigkeit nach deren Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung bzw. Dienststelle. Besteht im Inland kein Firmensitz, so ist die Behörde des Wohnortes oder des Aufenthaltsortes eines Empfangsberechtigten zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (=CoC Papier) plus Lieferrechnung,
  • Versicherungsbestätigung,
  • SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
  • Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug, als Nachweis einer Bankverbindung EC- oder Bankkarte,
  • Eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (dann Ausweis des Beauftragten und des Fahrzeughalters erforderlich).

    Zusätzlich bei Firmen:
  • Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregister,
  • die Ausweispapiere der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/Prokurist) sowie dessen Vollmacht.

    Zusätzlich bei Vereinen:
  • Vereinsregisterauszug,
  • Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)

    Zusätzlich bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
  • Einverständniserklärung und Unterschrift der Eltern,
  • deren Ausweise.

Frist

Sofern alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die Zulassung sofort.

Gebühr/Tarife

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.

Sonstiges

Die Zahlung kann bar oder auch per EC-Karte erfolgen. Es dürfen keine rückständigen Kfz.-Steuern und Gebühren aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen, ansonsten erfolgt die Zulassung des Fahrzeuges erst nach Zahlung des ausstehenden Betrages.

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


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