Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (z.B. Kfz-Hersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Auch eine Mehrfach-Verwendung ist möglich. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Voraussetztung für die Zuteilung eines roten Kennzeichen für Händler gemäß § 16 Absatz 2 FZV ist derren Zuverlässigkeit, welche nach Beantragung von SEiten der Zulassungsstelle geprüft wird.
Die Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Das rote Kennzeichen können Sie nach der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.Die Kennzeichenschilder sind von der Zulassungsbehörde abzustempeln. Jede Verwendung des Kennzeichens ist von Ihnen in einem besonderen Fahrtenbuch mit den entsprechenden Angaben gemäß § 16 Absatz 2 FZV zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen. Das Fahrzeug ist in das Fahrzeugscheinheft einzutragen.
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
gebührenpflichtig nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de