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Kraftfahrzeug: Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen sind in erster Linie für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen.

Der Halter legt bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem er das Fahrzeug benutzen möchte (Betriebszeitraum). Außerhalb des Betriebszeitraums muss das Fahrzeug außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen, also auf privaten Grundstücken (zum Beispiel in einer Garage), stehen.

Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (Beispiel: 05/11 - als Bruchzahl geschrieben - bedeutet, dass das Fahrzeug von Mai bis November benutzt werden darf). Der Versicherungsschutz muss auch außerhalb des Betriebszeitraumes aufrecht erhalten bleiben. Der Versicherungsbeitrag verringert sich entsprechend der Dauer des Betriebszeitraumes.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erteilung des Saisonkennzeichens ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Sie können auch einen Vertreter (z.B. Ihren Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen, je nach Angebot auch als Download herunterladen, und es zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde können Sie den Antrag auch als online-Dienst über das Internet stellen. Wenn Sie das Saisonkennzeichen als Wunschkennzeichen wollen, kann diese Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als online-Dienst über das Internet erfolgen.

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie während der Erteilung des Saisonkennzeichens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Steht einer Erteilung eines Saisonkennzeichens nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU)und den Zulassungsbezirk versehen. Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,

  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten,

  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,

  • Versicherungsbestätigung mit Angabe des Saisonzeitraumes,

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge),

  • Bescheinigung über die Außerbetriebssetzung oder den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I,

  • die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU),

  • die bisherigen Kennzeichen,

  • Gegebenenfalls: Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen.

Die Änderung des Saisonzeitraumes durch den Halter erfordert eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.

Gebühr/Tarife

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


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